In absoluter Ruhe, unberührter Natur und Aussichtslage bietet diese Landwirtschaft allerbeste Voraussetzungen, um vom hektischen Alltag abzuschalten. Das gepflegte Grundstück fällt nach Westen hin ab, und eröffnet einen wunderschönen Blick in das Drautal. In der Ortschaft St. Margarethen im Rosental wartet dieses wunderschöne Bauernhaus mit einem Wirtschaftsgebäude, einer Waghütte und knapp 1,3 ha Grund auf einen neuen Besitzer. Mit ca. 140m² Wohnfläche bietet dieser wunderschöne Bauernhof aus dem späten 19. Jahrhundert ausreichend Platz für die gesamte Familie. Neben Küche und Badezimmer finden Sie noch 5 weitere Räume zur freien Gestaltung vor. Im Erdgeschoss befindet sich ein typisches zentrales Vorhaus. Die anschließende urige, äußerst gemütliche Stube mit Kachelofen ist nach Osten hin ausgerichtet, die Küche befindet sich direkt daneben. Außerdem gibt es hier noch eine Schlafstube und ein Wannenbad mit Toilette. Eine Holztreppe führt in das Obergeschoss, wo zwei Schlafstuben, eine davon mit Balkon, sowie eine schöne Galerie dieses Kleinod vervollständigen. Das Wohnhaus wird mittels Zentralheizung beheizt.
Für ernstgemeinte weitere Informationen sowie eine persönliche Besichtigung steht Ihnen Herr Wolfgang Laßnig gerne zur Verfügung!
 Lage
Diese idyllische Landwirtschaft befindet sich nur knapp 20 Autominuten von Klagenfurt am Wörthersee entfernt. Gelegen in einer sehr ruhigen, ländlichen Ortsrandlage von St. Margrethen im Rosental erreicht man als nächste größere Gemeinde Ferlach, wo diverse Nahversorger, Schulen und auch Ärzte zu finden sind. In nächster Umgebung können sie viele Freizeitmöglichkeiten an den Kärntner Seen, den weitläufigen Wanderwegen sowie dem Drauradweg genießen.

Allgemeine Details
Wohnfläche: 140m²
Grundfläche: 12768m²
Anzahl Zimmer: 5
Bautyp: Altbau
Zustand: Sehr gut
Möblierung: Küche möbliert
Heizung: Ölheizung

Kosten
Kaufpreis:
412.000,- €

Freiflächen
Balkon: 4m²

Sonstige Infos
- Keller
- Autoabstellplatz
- Parkplatz

Energieausweis
Der Vermieter der Liegenschaft wurde durch unser Unternehmen schriftlich über die Vorlagepflicht eines Energieausweises laut Energieausweisvorlagesetz (EAVG 2012) informiert, ist jedoch dieser Verpflichtung bisher noch nicht nachgekommen.
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